Wohnwagen dürfen auf unseren Jahresstellplätzen aktuell - bei fortlaufendem Pachtvertrag - über die Wintersaison auf der Parzelle verbleiben und auch genutzt werden. Zum Schutz vor witterungsbedingten Ereignissen, müssen Vorzelte, Pavillons, Gerätezelte usw. in der Zeit vom 01.11. - 31.03. eines Jahres abgebaut und entsprechend winterfest zwischengelagert werden.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung eines Jahresstellplatzes zum Erholungswohnen auf Wochenenden, Feiertage und Urlaub/Ferien beschränkt ist. Eine abweichende und darüber hinausgehende Nutzung zu Wohnzwecken ist nicht gestattet.
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen:
-wir akzeptieren bei Neubezug keine Wohnwagen älter als 10 Jahre
-wir vergeben keine Jahresstellplätze für Wohnmobile
-wir akzeptieren keine Zweitwohnwagen/Reisemobile (bitte gern extern unterstellen)
-wir vergeben keine Folgeverträge für übernommene Einheiten aus dem Bestand
Und was ist mit "nur mal gucken"?
Bitte beachten Sie, dass wir zum Schutz der Privatspäre unserer Pächter vor Ort
- jeden unangemeldeten Zutritt durch Dritte auf unserem Privatgelände -
unverzüglich als Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen müssen.