Wohnwagen dürfen auf unseren Jahresstellplätzen - bei fortlaufendem Pachtvertrag - über die Wintersaison auf der Parzelle verbleiben und auch genutzt werden. Zum Schutz vor witterungsbedingten Ereignissen müssen Vorzelte, Pavillons, Gerätezelte usw. in der Zeit vom 01.11. - 31.03. eines Jahres abgebaut und entsprechend winterfest zwischengelagert werden.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung eines Jahresstellplatzes zum Erholungswohnen auf Wochenenden, Feiertage und Urlaub/Ferien beschränkt ist. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Meldeanschrift.